❓ Dokument 20/5192
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Einbürgerung von Ausländern in Hessen nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) thematisiert. Es werden verschiedene Aspekte der Einbürgerung, wie die Anzahl der Einbürgerungen und die Voraussetzungen, die zu einer Ermessenseinbürgerung führen, behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer, die in Hessen leben und einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten. Auch die Einbürgerungsbehörden und die Landesregierung sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Einbürgerungen in den letzten fünf Jahren gestellt, insbesondere zu den Gründen, aus denen von bestimmten Voraussetzungen abgesehen wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Im Zeitraum von 2016 bis 2020 wurden in Hessen 1.712 Personen nach § 8 StAG eingebürgert. Die Antworten auf die weiteren Fragen zu den spezifischen Voraussetzungen und Gründen wurden nicht statistisch erfasst und wären mit hohem Aufwand verbunden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Ermessensspielräume bei der Einbürgerung und die Herausforderungen bei der Datenerfassung. Dies könnte politische Diskussionen über die Einbürgerungspraxis und die Integration von Ausländern in Hessen anstoßen.