❓ Einbürgerungen nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Einbürgerungen in Hessen gemäß § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Es wird nach der Anzahl der Einbürgerungen und den Gründen für Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer, die in Hessen einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, sowie die Einbürgerungsbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Einbürgerungen, zu Ausnahmen von Voraussetzungen und zu den Gründen für diese Ausnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung gibt an, dass im Zeitraum von 2016 bis 2020 insgesamt 1.712 Personen nach § 8 StAG eingebürgert wurden. Weitere spezifische Daten zu den Ausnahmen werden nicht erfasst.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Einbürgerungsvorgänge händisch ausgewertet werden müssten, was einen hohen Aufwand bedeutet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einbürgerungsbehörde an Verwaltungsvorschriften gebunden ist.