❓ Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten in Hessen, insbesondere im Kontext des Tierschutzgesetzes und eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind religiöse Gemeinschaften, die rituelle Schlachtungen durchführen, sowie die zuständigen Veterinärbehörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung eine erneute Gesetzesinitiative zur Einschränkung oder zum Verbot des betäubungslosen Schächtens plant und wie viele Ausnahmegenehmigungen in den letzten fünf Jahren erteilt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant derzeit keine neue Initiative im Bundesrat. In den letzten fünf Jahren wurden jährlich Ausnahmegenehmigungen erteilt, die jeweils mit dem islamischen Opferfest in Verbindung standen, und die letzte Genehmigung ist bis 2024 befristet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass das Urteil des EuGH Auswirkungen auf die Praxis des betäubungslosen Schlachtens haben könnte. Die Landesregierung hat die Veterinärbehörden über das Urteil informiert, sieht jedoch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.