❓ Dokument 20/5193
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Thematik des betäubungslosen Schlachtens in Hessen behandelt, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Veterinärbehörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind warmblütige Tiere, religiöse Gemeinschaften, die rituelle Schlachtungen praktizieren, sowie die Veterinärbehörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung eine erneute Gesetzesinitiative zur Einschränkung oder zum Verbot des betäubungslosen Schächtens plant und wie viele Ausnahmegenehmigungen in den letzten fünf Jahren erteilt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant derzeit keine neue Initiative im Bundesrat. In den letzten fünf Jahren wurden jährlich Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten erteilt, die jeweils an das islamische Opferfest gebunden waren.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung werfen Fragen zur Tierschutzgesetzgebung und zur Religionsfreiheit auf. Es gibt unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausnahmegenehmigungen, was zu politischen Diskussionen führt.