❓ Dokument 20/5210
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Anzahl der Verfahren vor dem Hessischen Finanzgericht in den Jahren 2018 bis 2020 sowie deren Erfolgsquoten und die damit verbundenen Steuerarten untersucht. Es werden auch Fragen zur Erfassung von Streitwerten und zur Änderung der Besteuerungspraxis aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Steuerpflichtige, die Verfahren vor dem Hessischen Finanzgericht führen, sowie die hessischen Finanzämter, die von Änderungen in der Besteuerungspraxis betroffen sein könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den abgeschlossenen Verfahren, Erfolgsquoten, Streitwerten und Änderungen in der Besteuerungspraxis gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Anfrage zeigt, dass die Erfolgsquote der Verfahren vor dem Hessischen Finanzgericht in den Jahren 2018 bis 2020 zwischen 21% und 24% lag. Es wird jedoch keine statistische Erfassung von Streitwerten oder der Erfolge vor dem Bundesfinanzhof angegeben.
⚡ Einordnung
Die Ergebnisse der Anfrage könnten Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Effizienz des Hessischen Finanzgerichts und die Steuerpraxis in Hessen haben. Die geringe Erfolgsquote und die fehlende statistische Erfassung von Streitwerten könnten Fragen zur Transparenz und Fairness im Steuerverfahren aufwerfen.