❓ Dokument 20/5211
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird das Thema Polygamie in Hessen behandelt. Der Fragesteller erkundigt sich nach der Anzahl der bekannten Fälle von Mehrfachehen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Deutschland und Hessen gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in Hessen leben, insbesondere ausländische Staatsangehörige, die mit mehreren Ehepartnern in Verbindung stehen könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der bekannten Mehrfachehen, den Herkunftsländern der Ehepartner und den staatlichen Unterstützungsleistungen für betroffene Personen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über Mehrfachehen in Hessen. Es gibt keine statistischen Daten zu im Ausland geschlossenen Ehen oder zu den damit verbundenen staatlichen Unterstützungsleistungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schließen Polygamie aus.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet ein gesellschaftlich relevantes Thema, das in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen zur Erfassung von Mehrfachehen, da diese nach deutschem Recht nicht zulässig sind.