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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Polygamie in Hessen

1. März 2021Dokument 20/5211 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
PolygamieEheFamiliennachzugHessenRechtslage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die rechtlichen Aspekte der Polygamie in Hessen. Es wird untersucht, wie viele Fälle von Mehrfachehen bekannt sind und welche gesetzlichen Regelungen bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind aus dem Ausland zugezogene Personen, die in Hessen leben und möglicherweise mehrere Ehepartner haben. Auch die hessischen Behörden sind betroffen, da sie mit der Thematik konfrontiert werden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der bekannten Mehrfachehen in Hessen, zur Herkunft dieser Ehen und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Familiennachzug.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über Mehrfachehen in Hessen. Es gibt keine statistischen Daten zu im Ausland geschlossenen Mehrfachehen oder zu den damit verbundenen staatlichen Unterstützungsleistungen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass es eine Dunkelziffer bei Mehrfachehen gibt, können jedoch keine verlässlichen Angaben dazu machen. Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen zur Erfassung von Mehrfachehen, da diese nach deutschem Recht nicht zulässig sind.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5211, Wahlperiode 20, eingereicht 1. März 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.