❓ Indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Tobias Eckert thematisiert die Hilfen für Unternehmen, die indirekt von den Lockdown-Maßnahmen betroffen sind. Es werden verschiedene Programme zur Unterstützung von Unternehmen vorgestellt, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Hessen, insbesondere solche, die von Schließungen oder Einschränkungen aufgrund der Pandemie betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt nach den verfügbaren Hilfen für verbundene Unternehmen, die von Schließungen betroffen sind, sowie nach der Situation im Februar und März 2021 und der geplanten Vereinfachung der Antragstellung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass verbundene Unternehmen nur einen Antrag stellen dürfen und dass verschiedene Programme wie die Überbrückungshilfe II und III sowie die November- und Dezemberhilfe existieren. Es wird betont, dass die Antragstellung so einfach wie möglich gestaltet werden soll und dass 185 Vollzeitäquivalente mit der Bearbeitung der Anträge beschäftigt sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller stellen fest, dass Hilfen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro verfügbar sind. Die Landesregierung hat sich für eine unkomplizierte Antragstellung eingesetzt und überprüft kontinuierlich die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Die Antworten der Landesregierung beinhalten konkrete Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und der Bearbeitung der Hilfen.