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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Staatsangehörigkeit als Zugangsvoraussetzung für öffentliche Ämter

5. März 2021Dokument 20/5252 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Staatsangehörigkeitöffentliche ÄmterGleichbehandlungZugangsvoraussetzungenHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn befasst sich mit der Frage, inwiefern die Staatsangehörigkeit als Zugangsvoraussetzung für öffentliche Ämter in Hessen betrachtet wird. Es wird untersucht, ob die Landesregierung plant, die bestehenden Regelungen zu ändern, um allen in Hessen lebenden Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten der Landesverwaltung zu ermöglichen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle in Hessen lebenden Personen, die an öffentlichen Ämtern interessiert sind, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentralen Fragen der Anfrage beziehen sich darauf, wie die Landesregierung den Begriff 'aller Hessinnen und Hessen' definiert, ob sie anstrebt, dass auch Nicht-Deutsche Zugang zu öffentlichen Ämtern erhalten, und welche rechtlichen Änderungen sie plant.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie anstrebt, Zugangsbarrieren abzubauen und allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gleiche Teilhabechancen zu ermöglichen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Staatsangehörigkeit im Beamtenstatusgesetz und im Deutschen Richtergesetz werden jedoch als sachgerecht erachtet.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Landesregierung plant, die gesetzlichen Vorgaben zur Staatsangehörigkeit zu ändern, um eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung zu fördern. Die Landesregierung hält die aktuellen Bestimmungen für sachgerecht und sieht keine Notwendigkeit zur Änderung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5252, Wahlperiode 20, eingereicht 5. März 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.