❓ Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags (Geschlechtseintragungsänderungsgesetz – GeschlEintrÄndG)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags. Der Entwurf sieht vor, die bisherige gerichtliche Begutachtung durch eine qualifizierte Beratung zu ersetzen und ermöglicht eine Änderung des Geschlechtseintrags auch für Minderjährige gegen den Willen der Eltern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, insbesondere Trans- und Intergeschlechtliche sowie Minderjährige.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung den Entwurf für sinnvoll hält, welche Änderungen erforderlich wären und ob die Landesregierung die Möglichkeit der Geschlechtsänderung für Minderjährige als problematisch erachtet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung äußert sich nicht zu Gesetzentwürfen, die den Ländern nicht im Rahmen einer Länderbeteiligung zugegangen sind. Sie verweist auf die Vorbemerkungen und gibt keine konkreten Antworten auf die Fragen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Ersetzung der bisherigen Begutachtung durch eine einfache Beratung und die Möglichkeit, dass Minderjährige ihren Geschlechtseintrag gegen den Willen der Eltern ändern können. Die Landesregierung verweist auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.