❓ Dokument 20/5258
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags behandelt. Der Entwurf sieht vor, die bisherige gerichtliche Begutachtung durch eine qualifizierte Beratung zu ersetzen und ermöglicht auch die Änderung des Geschlechtseintrags von Minderjährigen gegen den Willen der Eltern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, insbesondere Trans- und Intergeschlechtliche sowie Minderjährige.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage zielt darauf ab, die Meinung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf zu erfahren, insbesondere zu dessen Sinnhaftigkeit und den möglichen Änderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung äußert sich nicht zu Gesetzentwürfen, die den Ländern nicht im Rahmen einer Länderbeteiligung zugegangen sind. Die Antworten auf die gestellten Fragen verweisen auf diese Haltung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur rechtlichen Handhabung der Geschlechtseintragung auf und beleuchtet die Kontroversen um die Rechte von Minderjährigen und die Rolle von Sachverständigen in diesem Prozess.