❓ Umsetzung des Waffengesetzes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Umsetzung des Waffengesetzes in Hessen, insbesondere die Überprüfung der persönlichen Eignung von Antragstellern und Inhabern von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Es wird auf die Verantwortung der Behörden eingegangen, sicherzustellen, dass keine psychischen Erkrankungen vorliegen, die den Waffenbesitz gefährden könnten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Antragsteller und Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in Hessen sowie die Sicherheitsbehörden, die für die Überprüfung zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller erkundigen sich nach den Verfahren zur Überprüfung der persönlichen Eignung von Antragstellern und Inhabern von waffenrechtlichen Erlaubnissen, insbesondere in Bezug auf psychische Erkrankungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die persönliche Eignung regelmäßig überprüft wird und dass die Waffenbehörde bei Bedenken ein ärztliches Zeugnis anfordern kann. Die letzte Überprüfung des Hanauer Attentäters fand im August 2019 statt, ohne dass Bedenken festgestellt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Regelungen des Waffengesetzes und deren Umsetzung. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Verbesserung der Überprüfungen angekündigt, einschließlich der Einbeziehung weiterer Behörden und der Einführung von Regelabfragen.