❓ Abschiebungen nach Somalia
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Abschiebungen nach Somalia, insbesondere den Fall von Omar F., dessen Abschiebung trotz abgelehntem Asylantrag und bevorstehender Beschäftigungsduldung vollzogen wurde. Die Anfrage beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die humanitären Herausforderungen in der aktuellen politischen Situation.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind somalische Staatsangehörige, die in Hessen leben und deren Asylanträge abgelehnt wurden. Zudem sind die hessischen Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betroffen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Bestätigung des Abschiebungsfalls, zu humanitären Hindernissen in der aktuellen Situation in Somalia, zur Anzahl der Abschiebungen in den letzten Jahren und zu möglichen Änderungen in der Abschiebepraxis.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt die Abschiebung von Omar F. und erläutert, dass er zum Zeitpunkt der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtig war. Es wurden in den Jahren 2018 bis 2020 drei somalische Staatsangehörige abgeschoben. Die Entscheidung über zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken über die humanitären Bedingungen in Somalia und die rechtlichen Grundlagen der Abschiebungen. Die Landesregierung verweist darauf, dass die Ausreisepflicht für Personen ohne Bleiberecht besteht, sofern keine Duldungsgründe vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über Abschiebungen nicht in der Hand der hessischen Behörden liegt.