❓ Videoüberwachung in den hessischen Städten und Gemeinden
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marius Weiß thematisiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Installation von Videoüberwachung in hessischen Städten und Gemeinden sowie die spezifischen Orte, an denen diese Maßnahmen in Betracht gezogen werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis sowie die dort lebenden Bürger.
🎯 Was wird gefragt?
Es wird gefragt, welche Voraussetzungen für die Installation von Überwachungskameras in hessischen Kommunen gelten und an welchen Orten diese Voraussetzungen erfüllt sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Voraussetzungen für Videoüberwachung auf Antrag geprüft werden. Im Rheingau-Taunus-Kreis wurden bisher keine Videoüberwachungsanlagen gefördert, und es liegen keine Anträge auf Förderung vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erheben die Frage nach den Voraussetzungen für Videoüberwachung und die spezifischen Orte, an denen diese installiert werden könnten. Die Landesregierung verweist auf die Notwendigkeit einer Kriminalitätsanalyse durch das Polizeipräsidium und betont, dass keine Anträge auf Förderung vorliegen.