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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/5295

15. Juli 2026Dokument 20/5295 · WP 20Hessen
Marius Weiß
VideoüberwachungHessenKommuneSicherheitKriminalität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Kleinen Anfrage wird untersucht, unter welchen Bedingungen hessische Kommunen Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen installieren dürfen. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die Notwendigkeit einer Kriminalitätsanalyse eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger der hessischen Städte und Gemeinden, insbesondere im Rheingau-Taunus-Kreis, sowie die kommunalen Behörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, welche Voraussetzungen für die Installation von Überwachungskameras gelten und an welchen Orten diese bereits umgesetzt sind oder gefördert wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Ministers beschreibt die rechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung und dass bisher keine Förderanträge aus dem Rheingau-Taunus-Kreis vorliegen. Es wird betont, dass die Prüfung der Voraussetzungen im Einzelfall erfolgt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage thematisiert die Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Es gibt keine geförderten Videoüberwachungsanlagen im Rheingau-Taunus-Kreis, was auf eine zurückhaltende Umsetzung hinweist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5295, Wahlperiode 20, eingereicht 10. März 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.