❓ Dokument 20/53
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die private Nutzung von Dienstfahrzeugen für Waldarbeiter und Forstleute in Hessen thematisiert. Es werden Modelle aus anderen Bundesländern wie Thüringen und Bayern angesprochen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Waldarbeiter und Forstleute im Landesbetrieb Hessen-Forst sowie die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Beurteilung von Modellversuchen in anderen Bundesländern gestellt und die Möglichkeit der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen für die Mitarbeitermotivation und Arbeitgeberattraktivität in Hessen erörtert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bewertet keine Regelungen anderer Länder und verweist auf bestehende Regelungen zur privaten Mitbenutzung von Dienstfahrzeugen im Landesbetrieb Hessen-Forst. Es gibt bereits Vereinbarungen zur Ausstattung von Forstwirtgruppen mit Betriebsfahrzeugen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt das Interesse an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Forstmitarbeiter in Hessen. Die Landesregierung prüft fortlaufend Möglichkeiten zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, was für die Rekrutierung von Nachwuchskräften wichtig ist.