❓ Auflösungen von privaten Feiern im Corona-Lockdown bei vielen Bürgerinnen und Bürgern – nicht aber beim CDU-Abgeordneten Peter Willsch
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Hermann Schaus (Die Linke) befasst sich mit der Auflösung privater Feiern während des Corona-Lockdowns, insbesondere im Fall des CDU-Abgeordneten Peter Willsch. Es wird die Frage aufgeworfen, warum Willsch eine Feier veranstaltete, während andere Bürgerinnen und Bürger für ähnliche Zusammenkünfte bestraft wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die während des Lockdowns private Feiern veranstalteten, sowie die Polizei und Ordnungsämter, die solche Feiern auflösten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Ungleichbehandlung bei der Auflösung von Feiern, zur Anzahl der aufgelösten Feiern und zur rechtlichen Grundlage für polizeiliches Handeln.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass private Feiern im geschützten Raum nicht gegen Verordnungen verstoßen, jedoch auch private Feiern aufgelöst wurden, wenn sie gegen Kontaktbeschränkungen verstießen. Es wurden keine spezifischen Zahlen zu aufgelösten Feiern oder Verfahren genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten eine Ungleichbehandlung zwischen dem CDU-Abgeordneten und der Allgemeinbevölkerung. Die Landesregierung gibt an, dass keine automatisierte Erfassung von aufgelösten Feiern erfolgt und verweist auf die rechtlichen Grundlagen für polizeiliches Handeln.