❓ Dokument 20/5308
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Hermann Schaus (DIE LINKE) thematisiert die Ungleichbehandlung bei der Auflösung privater Feiern während des Corona-Lockdowns, insbesondere im Hinblick auf den CDU-Abgeordneten Peter Willsch. Es wird hinterfragt, warum einige Feiern aufgelöst wurden, während andere, wie die von Willsch, nicht geahndet wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die während des Lockdowns private Feiern veranstaltet haben, sowie die Polizei und Ordnungsbehörden, die für die Durchsetzung der Corona-Verordnungen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage der Polizeieinsätze bei privaten Feiern gestellt, zur Anzahl der aufgelösten Feiern und zu den Gründen, warum gegen den Abgeordneten Willsch kein Verfahren eingeleitet wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung bestätigen, dass die Polizei in bestimmten Fällen aufgrund von Ruhestörungen eingreifen kann, jedoch keine automatisierte Erfassung von aufgelösten Feiern erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Grundlagen für Einsätze im Einzelfall variieren können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Gleichbehandlung aller Bürger während der Corona-Pandemie auf und kritisiert mögliche Ungleichheiten im Umgang mit politischen Vertretern. Dies könnte das Vertrauen in die Maßnahmen der Regierung und die Polizei beeinträchtigen.