❓ Dokument 20/531
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Rolle und die Anbindung von Behindertenbeauftragten in Hessen untersucht. Es wird erfragt, in welchen Landkreisen und Städten diese Beauftragten tätig sind und wie ihre Anbindung an die Verwaltung erfolgt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den bestehenden Behindertenbeauftragten, deren Tätigkeitsumfang und Anbindung an die Verwaltung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass in 19 von 21 Landkreisen Behindertenbeauftragte oder Beiräte existieren. In einigen Städten sind diese Beauftragten haupt- oder ehrenamtlich tätig. Die Landesregierung hat keine genauen Kenntnisse über den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft ein Licht auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Hessen und die Notwendigkeit, deren Interessen durch geeignete Beauftragte zu wahren. Die Antworten könnten politische Diskussionen über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für diese Beauftragten anstoßen.