❓ Erteilung eines Aufenthaltstitels bei Vorstrafen
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, wie die zuständigen Behörden in Hessen die Vorstrafen von Ausländern bei der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln prüfen. Es wird ein konkreter Fall eines mutmaßlichen Serienvergewaltigers erwähnt, um die Problematik zu verdeutlichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer, die einen Aufenthaltstitel in Hessen beantragen oder verlängern möchten, insbesondere solche mit Vorstrafen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Behörden die Vorstrafen im Inland und Ausland prüfen und wie viele Aufenthaltstitel trotz Vorstrafen erteilt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Prüfung von Vorstrafen durch die zuständigen Ausländerbehörden erfolgt, wobei gesetzliche Übermittlungspflichten bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auswertung von Daten zu Vorstrafen in den Jahren 2018 bis 2020 aufgrund des Verwaltungsaufwands nicht möglich ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn von der Alternative für Deutschland eingereicht. Es wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die bei der Erhebung von Daten zu Aufenthaltstiteln mit Vorstrafen bestehen. Die Antworten der Regierung enthalten keine konkreten Zahlen zu erteilten Aufenthaltstiteln.