❓ Einziehung von Taterträgen im Zusammenhang mit Strafverfahren
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einziehung von Taterträgen im Zusammenhang mit Strafverfahren in Hessen. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die Anwendung der Vorschriften seit ihrer Einführung im Jahr 2017 eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Gerichte, die Justizbehörden sowie Personen, die in Strafverfahren verwickelt sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Fälle, in denen seit 2017 eine Einziehung von Taterträgen angeordnet wurde, sowie nach den betroffenen Straftaten und den eingezogenen Beträgen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Anfrage mit sieben spezifischen Fragen zur Einziehung von Taterträgen, jedoch keine Antworten der Regierung.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die rückwirkende Anwendung der Einziehungsvorschriften verfassungswidrig ist. Es wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, das die Vereinbarkeit der Vorschriften mit dem Grundgesetz bestätigt.