❓ Dokument 20/532
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, welche Gebühren für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in hessischen Gemeinschaftsunterkünften erhoben werden können. Es wird auch auf die gesetzlichen Grundlagen und die Aufsicht über die Kommunen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind anerkannte Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften in den Landkreisen und kreisfreien Städten Hessens leben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den aktuellen Zahlen der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften, den erlassenen Satzungen zur Gebührenerhebung und den Höhe der Gebühren gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Daten zu den Fragen vorgelegt. Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen, die darauf hinweisen, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung von Statistiken besteht. Die Gebühren können je nach Satzung variieren.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gebührenerhebung und zeigt, dass die Landesregierung keine konkreten Daten zur Verfügung hat, was Fragen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit aufwirft.