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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Künstliche Befruchtung

15. März 2021Dokument 20/5326 · WP 20Hessen
Elke Barth, Dr. Daniela Sommer
künstliche BefruchtungBeihilfeHessenKinderwunschGesundheitsversorgung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungen und finanziellen Aspekte der künstlichen Befruchtung in Hessen, insbesondere die Beihilfen für Beamte und die Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Paare mit Kinderwunsch in Hessen, insbesondere Beamte und deren Angehörige sowie unverheiratete Paare.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Kinderwunschbehandlungen, den Kostenzuschüssen des Landes Hessen und den Gründen für positive oder negative Bescheide bei Anträgen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass keine umfassenden Zahlen zu Kinderwunschbehandlungen vorliegen. Es wurden 485 Anträge auf Zuwendungen gestellt, von denen 436 positiv beschieden wurden. Die Ablehnungen basierten häufig auf nicht erfüllten Voraussetzungen der Förderrichtlinie.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung verweist auf die geltenden Regelungen der Hessischen Beihilfenverordnung und die Unterschiede in der Kostenübernahme zwischen Beamten und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5326, Wahlperiode 20, eingereicht 15. März 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.