❓ Dokument 20/5326
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Thematik der Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen in Hessen behandelt. Es wird auf die steigende Zahl der Behandlungen und die Rolle des Landes Hessen bei der finanziellen Unterstützung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unverheiratete und verheiratete Paare, die in Hessen leben und eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der durchgeführten Kinderwunschbehandlungen, den Anträgen auf Kostenzuschüsse und den Kriterien für die Beihilfe gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine umfassenden Zahlen zu den Kinderwunschbehandlungen, gibt jedoch an, dass seit 2018 insgesamt 485 Anträge auf Zuwendungen gestellt wurden, von denen 436 positiv beschieden wurden. Es wird auch auf die rechtlichen Grundlagen der Beihilfe eingegangen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Unterschiede in der Kostenübernahme für verheiratete und unverheiratete Paare und wirft Fragen zur sozialen Gerechtigkeit auf. Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wird als Einzelfall betrachtet und nicht als allgemeine Regelung für alle unverheirateten Paare.