❓ Künstliche Befruchtung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungen und finanziellen Aspekte der künstlichen Befruchtung in Hessen, insbesondere die Beihilfen für Beamte und die Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Paare mit Kinderwunsch in Hessen, insbesondere Beamte und deren Angehörige sowie unverheiratete Paare.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Kinderwunschbehandlungen, den Kostenzuschüssen des Landes Hessen und den Gründen für positive oder negative Bescheide bei Anträgen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine umfassenden Zahlen zu Kinderwunschbehandlungen vorliegen. Es wurden 485 Anträge auf Zuwendungen gestellt, von denen 436 positiv beschieden wurden. Die Ablehnungen basierten häufig auf nicht erfüllten Voraussetzungen der Förderrichtlinie.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung verweist auf die geltenden Regelungen der Hessischen Beihilfenverordnung und die Unterschiede in der Kostenübernahme zwischen Beamten und der gesetzlichen Krankenversicherung.