❓ Arbeitsbedingungen im hessischen Justizvollzug in der Pandemie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Arbeitsbedingungen im hessischen Justizvollzug während der COVID-19-Pandemie. Es werden Fragen zu Übertragungen des Virus, Schutzmaßnahmen und Telearbeit für Bedienstete gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bediensteten und Inhaftierten in den hessischen Justizvollzugsanstalten.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zu Virusübertragungen, Änderungen der Schutzmaßnahmen seit Mai 2020 und zur Möglichkeit von Telearbeit gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung vermutet, dass es Übertragungen des Coronavirus gegeben hat, hat jedoch keine gesicherten Erkenntnisse. Schutzmaßnahmen wurden seit Mai 2020 fortlaufend angepasst, und Telearbeit wird grundsätzlich angeboten, jedoch nicht für alle Tätigkeiten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es Übertragungen des Virus in Justizvollzugsanstalten gegeben hat. Die Landesregierung hat Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten ergriffen, die an die Entwicklungen der Pandemie angepasst wurden. Es gibt keine verbindlichen Anordnungen für Telearbeit, die Entscheidung liegt bei den Behördenleitungen.