❓ Dokument 20/5348
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Justizvollzug in Hessen. Insbesondere wird untersucht, wie viele Inhaftierte beurlaubt wurden und welche Deliktsstrukturen dabei vorlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Inhaftierten in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die Justizbehörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Beurlaubungen, zur Dauer der Beurlaubungen und zur Deliktsstruktur der beurlaubten Inhaftierten gestellt. Zudem wird die Einschätzung der Landesregierung zur Maßnahme der Beurlaubung erfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Zwischen dem 1. März 2020 und dem 28. Februar 2021 wurden 1.350 Gefangene aus dem Vollzug entlassen. Die Anzahl der Freistellungstage und die Deliktsstruktur der beurlaubten Inhaftierten werden in den Anlagen detailliert aufgeführt.
⚡ Einordnung
Die Maßnahme der Beurlaubung wird als wichtiges Instrument des Justizvollzugs zur Eingliederung der Inhaftierten angesehen, muss jedoch mit den Erfordernissen der Pandemie in Einklang gebracht werden.