❓ Beurlaubungen seit Ausbruch der Corona-Pandemie im hessischen Justizvollzug
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Justizvollzug in Hessen. Es wird erfragt, wie viele Inhaftierte beurlaubt wurden und welche Vorfälle dabei auftraten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Inhaftierte in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die Justizvollzugsbehörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der beurlaubten Inhaftierten, der Dauer der Beurlaubungen, der Deliktsstruktur und den Vorfällen während der Beurlaubung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass zwischen dem 1. März 2020 und dem 28. Februar 2021 insgesamt 1.350 Gefangene aus hessischen Justizvollzugsanstalten entlassen wurden. Es gab Berichte über drei Verdachtsfälle von körperlichen Übergriffen durch beurlaubte Strafgefangene.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung enthält konkrete Zahlen zu den Entlassungen und Vorfällen. Die Fragesteller vermuten, dass die Beurlaubungen zur Entlassungsvorbereitung wichtig sind, und die Landesregierung bestätigt, dass Freistellungen ein wichtiges Instrument im Justizvollzug darstellen.