❓ Straf- und Disziplinarverfahren gegen den Frankfurter Oberbürgermeister
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Vorwürfe des Frankfurter Oberbürgermeisters gegen die Staatsanwaltschaft und das Innenministerium bezüglich Verzögerungen und mangelnder Auskunftsbereitschaft in den gegen ihn laufenden Verfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Hessische Innenministerium.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Einschätzung der Landesregierung über die Einleitung und den Verlauf der Disziplinarverfahren sowie zur Auskunftspflicht der Staatsanwaltschaft.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Disziplinarverfahren objektiv und gründlich geführt werden muss. Die Staatsanwaltschaft hat die Akteneinsicht aufgrund möglicher Gefährdung des Untersuchungszwecks verweigert. Die Auskunft an die Presse erfolgte auf Grundlage des Hessischen Pressegesetzes.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken über die Verzögerung des Disziplinarverfahrens und die Auskunftsverweigerung der Staatsanwaltschaft. Die Landesregierung betont die Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes und die individuelle Betrachtung der Verfahren.