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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

Dokument 20/5368

15. Juli 2026Dokument 20/5368 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
DSGVOCorona-VerordnungHessenDatenschutzKleine Anfrage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die rechtliche Grundlage des Ausschlusses bestimmter Rechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die hessische Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung thematisiert. Der Fragesteller bezieht sich auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, der die Ermächtigung der Landesregierung in Frage stellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Religionsgemeinschaften, Betreiber von Kultureinrichtungen, Gastwirte und andere Gewerbetreibende in Hessen, die durch die Corona-Verordnung Einschränkungen ihrer Rechte erfahren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur rechtlichen Auffassung der Landesregierung bezüglich des Verweises auf Art. 23 DSGVO gestellt, sowie zur Bewertung des Urteils des Verwaltungsgerichts und zur Möglichkeit einer Änderung der Corona-Verordnung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hält an ihrer Auffassung fest, dass sie sich auf Art. 23 DSGVO berufen kann. Sie sieht keine Veranlassung, die Ausschlussregelungen zu ändern, da diese im Interesse der effektiven Infektionsbekämpfung notwendig sind.

⚡ Einordnung

Die rechtliche Auseinandersetzung um die DSGVO und die Corona-Verordnung ist politisch umstritten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts könnte Auswirkungen auf die Handlungsweise der Landesregierung und den Datenschutz in Krisenzeiten haben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5368, Wahlperiode 20, eingereicht 22. März 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.