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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Ausschluss bestimmter Rechte der DSGVO durch die hessische Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

22. März 2021Dokument 20/5368 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg -Uwe Hahn
DSGVOCorona-VerordnungRechteInfektionsschutzHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den Ausschluss bestimmter Rechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die hessische Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Der Fragesteller fragt die Landesregierung, ob sie an ihrer Auffassung festhält, dass sie sich auf Art. 23 DSGVO berufen kann, und wie sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main bewertet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Religionsgemeinschaften, Betreiber von Kultureinrichtungen, Gastwirte und andere Gewerbetreibende in Hessen, die durch die Corona-Verordnung eingeschränkte Rechte im Bereich Datenschutz erfahren.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Fragestellung umfasst, ob die Landesregierung an ihrer Auffassung festhält, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu bewerten und ob eine Änderung der Corona-Verordnung geplant ist, um den Ausschluss bestimmter DSGVO-Rechte zu überdenken.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hält an ihrer Auffassung fest, dass sie sich auf Art. 23 DSGVO berufen kann. Sie sieht keinen Anlass, die Corona-Verordnung zu ändern, da die Regelungen zur effektiven Infektionsbekämpfung notwendig sind. Es sind keine vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern bekannt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die hessische Landesregierung durch die Corona-Verordnung die Rechte der Bürger einschränkt. Die Landesregierung verweist auf die Möglichkeit, die Rechte zeitlich befristet einzuschränken, und betont, dass der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit diese Regelungen nicht in Zweifel gezogen hat.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5368, Wahlperiode 20, eingereicht 22. März 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.