❓ Opferschutz im Bereich der Kindeswohlgefährdungen durch (präventive) Therapien von tatgeneigten Personen und Tätern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert den Opferschutz im Kontext von Kindeswohlgefährdungen durch Therapien für tatgeneigte Personen. Es wird die Notwendigkeit von Therapieplätzen zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch erörtert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die Opfer sexualisierter Gewalt werden könnten, sowie tatgeneigte Personen, die therapeutische Unterstützung benötigen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem Bedarf an Therapieplätzen zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch, der Unterdeckung an Therapieplätzen und den finanziellen Förderungen für entsprechende Projekte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass es im Präventionsprojekt 'Kein Täter werden' in Gießen seit 2014 rund 300 Anfragen gab, von denen 70 Personen als therapiebedürftig identifiziert wurden. Im Jahr 2020 wurden 266 Therapieplätze im Rahmen der Strafvollstreckung bereitgestellt. Für die Jahre 2020 und 2021 stehen jeweils 620.000 € für das Projekt 'Hessische Fachambulanz' zur Verfügung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Notwendigkeit von Therapieplätzen hingewiesen und konkrete Zahlen zu den verfügbaren Therapieplätzen sowie den finanziellen Förderungen genannt.