❓ Kinder- und jugendgerechte Zeugenvernehmungen im Strafverfahren
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit, die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei Zeugenvernehmungen im Strafverfahren zu berücksichtigen. Es wird nach einheitlichen Leitlinien für die Gestaltung kindgerechter Anhörungsräume in Hessen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die als Zeugen in Strafverfahren auftreten, sowie die Gerichte in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach einheitlichen Leitlinien für kindgerechte Anhörungsräume, den Standorten solcher Räumlichkeiten und den Kosten für deren Ausstattung sowie der personellen Kapazität an Fachpersonal für psychosoziale Prozessbegleitung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine einheitliche Leitlinie für die Gestaltung der Anhörungsräume besteht und die Gerichte vor Ort entsprechend ausgestattet werden. Es werden mehrere Gerichtsstandorte genannt, die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Eine Schätzung der Gesamtkosten für die Ausstattung aller Gerichte ist nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit kindgerechter Vernehmungen. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Gerichte in Hessen bereits über kindgerechte Räume verfügen und dass die psychosoziale Prozessbegleitung in Hessen seit 1987 etabliert ist. Im Jahr 2019 haben 4.572 Personen die Zeugenbetreuung in Anspruch genommen.