❓ Dokument 20/5373
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit, die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei Zeugenvernehmungen im Strafverfahren zu berücksichtigen. Es wird erörtert, ob es einheitliche Leitlinien für kind- und jugendgerechte Anhörungsräume in Hessen gibt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die als Zeugen in Strafverfahren auftreten, sowie die Gerichte in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob es Leitlinien für die Gestaltung von kind- und jugendgerechten Anhörungsräumen gibt und ob die Landesregierung plant, solche zu erstellen. Zudem werden Informationen zu den vorhandenen Räumlichkeiten und deren Ausstattung erbeten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine einheitliche Leitlinie für die Gestaltung der Anhörungsräume vorgesehen, da diese von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Es werden verschiedene Gerichtsstandorte in Hessen genannt, die über kind- und jugendgerechte Räumlichkeiten verfügen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Bemühungen der Landesregierung, die Bedingungen für minderjährige Zeugen zu verbessern, jedoch gibt es keine einheitlichen Standards. Dies könnte zu unterschiedlichen Erfahrungen für betroffene Kinder und Jugendliche führen.