❓ Stationäres Wohnen in Hessen – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich des stationären Wohnens für Kinder und Jugendliche in Hessen, insbesondere im Kontext von Gewalt und Vernachlässigung in Familien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund von familiären Problemen in Obhut genommen werden, sowie die Einrichtungen, die diese betreuen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der stationären Wohngruppen und Übergangseinrichtungen sowie nach den Betreuungsmodalitäten in diesen Einrichtungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Jugendhilfestatistik keine spezifischen Zahlen zu den angefragten Betreuungsformen bereitstellt. Es werden jedoch 27 Einrichtungen für vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen auf einen Anstieg der Inobhutnahmen hin und betonen die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Betreuungsangebote. Die Antwort der Landesregierung enthält keine detaillierten Zahlen zu den angefragten Betreuungsformen.