❓ Stationäres Wohnen in Hessen – Teil IV
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die psychischen Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen in stationären Wohngruppen, die durch die Corona-Pandemie verstärkt wurden. Die Fragesteller erkundigen sich nach den spezifischen Auswirkungen und den Maßnahmen zur Unterstützung dieser jungen Menschen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die in stationären Wohngruppen untergebracht sind, insbesondere solche, die aufgrund von Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch in Obhut genommen wurden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen psychischen Beeinträchtigungen, die infolge der Corona-Pandemie aufgetreten sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Beeinträchtigungen zu begegnen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine spezifischen Studien zu den psychischen Beeinträchtigungen in Hessen vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Belastungen der Kinder und Jugendlichen den allgemeinen Belastungen junger Menschen entsprechen. Zudem wird festgestellt, dass es seit Beginn der Pandemie keine Erhöhung der Meldungen von besonderen Vorkommnissen gegeben hat.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die psychischen Beeinträchtigungen durch die Pandemie zugenommen haben. Die Landesregierung antwortet, dass die Institutionen als sichere Orte wahrgenommen werden und dass keine spezifischen finanziellen Engpässe gemeldet wurden. Die Einrichtungsträger arbeiten mit den Jugendämtern zusammen, um individuelle Hilfe- und Therapiebedarfe zu ermitteln.