❓ Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen- Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Heike Hofmann thematisiert die Sicherheitsüberprüfung einer Polizeibeamtin mit mutmaßlichen Verbindungen zum türkischen Geheimdienst MIT. Es wird hinterfragt, ob und warum die Ergebnisse dieser Überprüfung geändert wurden und welche Konsequenzen dies für das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Polizei, das Landesamt für Verfassungsschutz sowie die betroffene Polizeibeamtin.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu den Umständen der Sicherheitsüberprüfung, den involvierten Behörden und möglichen Änderungen der Beurteilungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Sicherheitsüberprüfungen grundsätzlich geheimhaltungsbedürftig sind und verweist auf die zuständige Parlamentarische Kontrollkommission. Es wird bestätigt, dass die betroffene Beamtin zuvor beim Polizeipräsidium Westhessen beschäftigt war.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass die ursprünglichen Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung nicht berücksichtigt wurden. Es wird auf das Hessische Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz verwiesen, das die Geheimhaltung von Informationen regelt.