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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/539

17. Juli 2026Dokument 20/539 · WP 20Hessen
Stephan Grüger
EingangsbestätigungE-Mailhessische BehördenVerwaltungAnfrage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie hessische Behörden auf E-Mail-Anfragen reagieren, insbesondere ob sie Eingangsbestätigungen innerhalb von 24 Stunden versenden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche und private Institutionen, die mit hessischen Behörden kommunizieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, welche Behörden keine Eingangsbestätigung versenden und bis wann dieser Zustand behoben werden soll.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Staatskanzlei besagt, dass es keine generelle Verpflichtung zur Bestätigung von E-Mails gibt und dass kein Missstand vorliegt. Die Entscheidung über Eingangsbestätigungen hängt vom Einzelfall ab.

⚡ Einordnung

Die Antwort zeigt, dass die hessische Landesregierung keine einheitliche Regelung für Eingangsbestätigungen hat, was zu Diskussionen über die Effizienz und Transparenz der Verwaltung führen könnte.

Quelle: Hessen, Dokument 20/539, Wahlperiode 20, eingereicht 29. April 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.