❓ Dokument 20/539
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie hessische Behörden auf E-Mail-Anfragen reagieren, insbesondere ob sie Eingangsbestätigungen innerhalb von 24 Stunden versenden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche und private Institutionen, die mit hessischen Behörden kommunizieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Behörden keine Eingangsbestätigung versenden und bis wann dieser Zustand behoben werden soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Staatskanzlei besagt, dass es keine generelle Verpflichtung zur Bestätigung von E-Mails gibt und dass kein Missstand vorliegt. Die Entscheidung über Eingangsbestätigungen hängt vom Einzelfall ab.
⚡ Einordnung
Die Antwort zeigt, dass die hessische Landesregierung keine einheitliche Regelung für Eingangsbestätigungen hat, was zu Diskussionen über die Effizienz und Transparenz der Verwaltung führen könnte.