❓ Dokument 20/5421
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Alexandra Walter thematisiert Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter in Hessen, die aufgrund einer als zu eng empfundenen Bindung zwischen Mutter und Kind erfolgten. Es wird auf Berichte über zweifelhafte Fälle eingegangen, in denen Kinder ohne klare Begründung von ihren Müttern getrennt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alleinerziehende Mütter und deren Kinder in Hessen, die von Jugendämtern in Inobhut genommen wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst zehn Fragen zu den Inobhutnahmen, darunter die Anzahl der Fälle, die betroffenen Jugendämter und die Definition einer 'zu engen' Bindung durch die Mitarbeiter der Jugendämter.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine statistischen Erhebungen zur Beantwortung der Fragen vorgelegt. Daher gibt es keine konkreten Zahlen oder Informationen zu den angefragten Fällen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Praxis der Jugendämter auf und beleuchtet mögliche Missstände bei Inobhutnahmen. Es gibt keine offiziellen Daten, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit solcher Entscheidungen in Frage stellt.