❓ Inobhutnahmen wegen zu enger Mutter-Kind-Bindung – Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Alexandra Walter thematisiert Fälle von Inobhutnahmen durch Jugendämter in Hessen, die aufgrund einer vermeintlich zu engen Bindung zwischen Müttern und ihren Kindern erfolgten. Es wird auf Berichte über solche Inobhutnahmen eingegangen, die ohne ausreichende Begründung und psychologische Gutachten stattfanden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alleinerziehende Mütter und deren Kinder in Hessen, die von Jugendämtern in Obhut genommen wurden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der Inobhutnahmen, den involvierten Jugendämtern, der Anzahl betroffener Kinder, der Definition von 'zu enger' Bindung und weiteren Details zu den Fällen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine statistischen Erhebungen vorliegen, um die Fragen zu beantworten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 26. März 2021 eingereicht. Die Antwort der Landesregierung, die am 12. Mai 2021 verfasst wurde, stellt fest, dass keine Daten zu den angefragten Inobhutnahmen vorliegen.