❓ Dokument 20/5422
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Thema der Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter behandelt, die aufgrund einer als zu eng empfundenen Bindung zur Mutter erfolgten. Es wird auf die Problematik eingegangen, dass Mütter sich selbst an die Jugendämter wandten, ohne dass eine Gefährdung des Kindeswohls vorlag.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alleinerziehende Mütter und deren Kinder, die in den Fokus der Jugendämter geraten sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden mehrere Fragen an die Landesregierung gestellt, darunter die Anzahl der Fälle, in denen Mütter sich selbst an Jugendämter wandten, sowie die fachliche Eignung der Mitarbeiter und die psychologische Betreuung nach Inobhutnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine statistischen Erhebungen zu den gestellten Fragen vorgelegt. Es wird keine konkrete Antwort auf die Fragen gegeben.
⚡ Einordnung
Das Thema ist politisch relevant, da es um den Schutz von Kindern und die Rolle der Jugendämter geht. Es gibt eine öffentliche Diskussion über die Praxis der Inobhutnahme und deren Auswirkungen auf betroffene Familien.