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HessenKleine Anfrage

❓ Inobhutnahmen wegen zu enger Mutter-Kind-Bindung – Teil 2

26. März 2021Dokument 20/5422 · WP 20Hessen
Alexandra Walter
InobhutnahmeMutter-Kind-BindungJugendamtpsychologische BetreuungFehlverhalten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Alexandra Walter behandelt Fälle von Inobhutnahmen durch Jugendämter, die aufgrund einer als zu eng empfundenen Bindung zwischen Müttern und ihren Kindern erfolgten. Es wird auf die Problematik eingegangen, dass diese Inobhutnahmen ohne ausreichende Begründung und psychologische Gutachten stattfanden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alleinerziehende Mütter und ihre Kinder, die von Jugendämtern in Hessen in Obhut genommen wurden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der Fälle, in denen Mütter sich selbst an Jugendämter wandten, ob Kinder vor der Inobhutnahme befragt wurden, die Fachlichkeit der Jugendamtsmitarbeiter sowie die psychologische Betreuung nach der Inobhutnahme.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass keine statistischen Erhebungen zu den gestellten Fragen vorliegen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Alexandra Walter gestellt, die als fraktionslos gilt. Es liegen keine Antworten der Landesregierung auf die spezifischen Fragen vor, und es werden keine Zahlen oder Fristen genannt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5422, Wahlperiode 20, eingereicht 26. März 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.