❓ Inobhutnahmen wegen zu enger Mutter-Kind-Bindung – Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Alexandra Walter behandelt Fälle von Inobhutnahmen durch Jugendämter, die aufgrund einer als zu eng empfundenen Bindung zwischen Müttern und ihren Kindern erfolgten. Es wird auf die Problematik eingegangen, dass diese Inobhutnahmen ohne ausreichende Begründung und psychologische Gutachten stattfanden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alleinerziehende Mütter und ihre Kinder, die von Jugendämtern in Hessen in Obhut genommen wurden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der Fälle, in denen Mütter sich selbst an Jugendämter wandten, ob Kinder vor der Inobhutnahme befragt wurden, die Fachlichkeit der Jugendamtsmitarbeiter sowie die psychologische Betreuung nach der Inobhutnahme.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine statistischen Erhebungen zu den gestellten Fragen vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Alexandra Walter gestellt, die als fraktionslos gilt. Es liegen keine Antworten der Landesregierung auf die spezifischen Fragen vor, und es werden keine Zahlen oder Fristen genannt.