❓ Dokument 20/5423
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Alexandra Walter thematisiert die Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter in Hessen, die aufgrund einer vermeintlich zu engen Mutter-Kind-Bindung erfolgten. Es wird auf die negativen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die betroffenen Kinder und Mütter eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alleinerziehende Mütter in Hessen sowie deren Kinder, die von Jugendämtern in Obhut genommen wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zu Beschwerden gegen Jugendämter, zu Prozessen gegen diese sowie zu gerichtlichen Anordnungen zur Rückführung von Kindern zu ihren Müttern. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, um das Vertrauen alleinerziehender Mütter in die Jugendämter zu stärken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hat keine spezifischen Statistiken zu Beschwerden oder Klagen gegen Jugendämter vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine gesonderte Erfassung der relevanten Verfahrenskonstellationen in der Justizstatistik erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft wichtige Fragen zur Praxis der Jugendämter auf und thematisiert die Notwendigkeit, das Vertrauen von Müttern in die Unterstützung durch diese Institutionen zu stärken. Es gibt keine klaren Antworten auf die gestellten Fragen, was die Problematik der Inobhutnahmen und deren Transparenz betrifft.