❓ Inobhutnahmen wegen zu enger Mutter-Kind-Bindung – Teil 3
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Alexandra Walter thematisiert die Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter in Hessen, die aufgrund einer vermeintlich zu engen Bindung zwischen Mutter und Kind erfolgten. Es wird auf Berichte über zweifelhafte Fälle eingegangen, in denen Mütter ohne ausreichende Begründung von ihren Kindern getrennt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alleinerziehende Mütter und deren Kinder in Hessen, die von Jugendämtern in Inobhutnahmen betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der Beschwerden von alleinerziehenden Müttern gegen Jugendämter, den Gründen für diese Beschwerden, der Anzahl der Prozesse gegen Jugendämter sowie der Anzahl der Fälle, in denen Gerichte anordneten, dass Kinder zu ihren Müttern zurückgebracht werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über die Anzahl der Beschwerden oder Klagen gegen Jugendämter in Hessen, da keine entsprechenden Statistiken geführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regierungspräsidien keine spezifischen Daten zu den Beschwerdeführenden oder den Gründen erfassen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 26. März 2021 eingereicht und behandelt die Inobhutnahmen von Kindern in Hessen. Die Landesregierung hat auf die fehlenden Statistiken und die Zuständigkeit der Jugendämter hingewiesen. Es gibt keine gesonderte Erfassung der gefragten Verfahrenskonstellationen in der Justizstatistik.