❓ Dokument 20/5427
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Umsetzung der Rechtsverordnung zur Patientensicherheit in Hessen sowie die Rolle der Patientensicherheitsbeauftragten thematisiert. Es wird untersucht, wie Kliniken Risiken identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit ergreifen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle hessischen Krankenhäuser, deren Patienten sowie die Patientensicherheitsbeauftragten, die für die Sicherheit der Patienten verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche konkreten Maßnahmen zur Patientensicherheit umgesetzt werden, wie die Qualifizierung der Patientensicherheitsbeauftragten erfolgt und welche Erfahrungen bisher gemacht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministeriums beschreibt die Etablierung eines Landesbeirats zur Patientensicherheit, die Verpflichtung der Kliniken zur Berichterstattung und die Unterstützung durch Qualifizierungsmaßnahmen. Alle hessischen Krankenhäuser haben Patientensicherheitsbeauftragte bestellt.
⚡ Einordnung
Die Initiative zur Verbesserung der Patientensicherheit wird von der Landesregierung unterstützt. Es gibt jedoch Herausforderungen durch die Corona-Pandemie, die die Umsetzung einiger Maßnahmen verzögert hat.