❓ Verpflichtende Verwendung von gendergerechter Sprache an der Universität Kassel
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Praxis der Universität Kassel, die Verwendung von gendergerechter Sprache in Prüfungen zu bewerten. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit dieser Vorgabe und der Auswirkungen auf die Lehrfreiheit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende der Universität Kassel sowie Lehrende, die Prüfungen bewerten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Vorgabe zur Verwendung von gendergerechter Sprache als rechtlich zulässig ansieht und wie sie die Lehrfreiheit in diesem Zusammenhang bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine generelle bindende Vorgabe zur Verwendung gendergerechter Sprache an der Universität Kassel gibt. Sie erkennt die Rechtsfrage als nicht abschließend geklärt an und begrüßt die Bemühungen der Universität, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken zur rechtlichen Zulässigkeit der Vorgabe. Die Universität Kassel plant ein Rechtsgutachten zur Klärung der Thematik. Die Landesregierung hat keine verbindlichen Vorgaben zur Verwendung von gendergerechter Sprache an hessischen Hochschulen festgestellt.