❓ Dokument 20/5433
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Praxis der Universität Kassel hinterfragt, die gendergerechte Sprache bei der Bewertung von Prüfungsleistungen vorschreibt. Es wird auf die rechtlichen und bildungspolitischen Implikationen dieser Vorgabe eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende der Universität Kassel sowie Lehrende, die Prüfungen bewerten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Vorgaben zur Verwendung von gendergerechter Sprache als rechtlich einwandfrei ansieht und wie diese im Kontext des Prüfungsrechts eingeordnet werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine generelle bindende Vorgabe zur Verwendung gendergerechter Sprache an der Universität Kassel. Es wird betont, dass die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist und die Universität Schritte zur Klärung unternimmt.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um gendergerechte Sprache an Hochschulen ist politisch umstritten. Während einige die Maßnahmen zur Gleichstellung unterstützen, gibt es auch kritische Stimmen, die rechtliche Bedenken äußern.