❓ Hass und Hetze im Netz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die steigende Verbreitung von Hass und Hetze im Internet und fragt nach den rechtlichen Konsequenzen, die aus solchen Äußerungen resultieren. Es wird auf die Zunahme von Strafanzeigen und die Rolle der anonymen Nutzung des Internets eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Nutzerinnen und Nutzer des Internets, insbesondere Personen, die Opfer von Hate Speech werden. Auch die Strafverfolgungsbehörden in Hessen sind involviert.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Strafanzeigen wegen menschenfeindlicher Kommentare im Internet, den Verurteilungen sowie den Verfahrensdauern und -kosten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 139 Fälle von Hate Speech im Internet erfasst wurden. Die Anfrage enthält auch Informationen zu den Verfahrensabläufen und den Ergebnissen von Ermittlungen, einschließlich der Anzahl der Verurteilungen und Einstellungen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Marion Schardt-Sauer von den Freien Demokraten eingereicht. Die Landesregierung hat auf die steigenden Fallzahlen von Hate Speech verwiesen und die Herausforderungen bei der Strafverfolgung betont. Die Zentrale Meldestelle 'HessenGegenHetze' hat seit ihrer Gründung 2.843 Fälle bearbeitet.