❓ Feuerzeugentzug in Haft bei besonderer psychischer Auffälligkeit oder bei Brandstiftung im Straftableau
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert den vorsorglichen Entzug von Feuerzeugen in Justizvollzugsanstalten für Inhaftierte mit psychischen Auffälligkeiten oder wegen Brandstiftung. Es wird auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Erlasses eingegangen, der den Entzug anordnet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten, insbesondere solche mit psychischen Auffälligkeiten oder die wegen Brandstiftung verurteilt wurden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt nach der Definition von psychischer Auffälligkeit, der Anzahl der Haftraumbrände seit 2015, den Auswirkungen des Feuerzeugentzugs auf den Vollzug und den Lösungen der Landesregierung zu den geäußerten Bedenken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit 2015 insgesamt 51 Haftraumbrände registriert wurden. Der Entzug von Feuerzeugen soll nicht automatisch zu Einzelhaft führen, und es wird betont, dass die Einhaltung der Verbote durch regelmäßige Haftraumkontrollen sichergestellt wird.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin weist auf die Bedenken des Bundes der Strafvollzugsbediensteten hin, die eine Rücknahme des Erlasses fordern. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in Haftanstalten ergriffen, darunter die Installation von Rauchmeldern.