❓ Dokument 20/5440
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der vorsorgliche Entzug von Feuerzeugen in Justizvollzugsanstalten bei psychisch auffälligen Inhaftierten thematisiert. Die Fragestellerin erkundigt sich nach den praktischen Herausforderungen und den rechtlichen Grundlagen dieses Erlasses.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten, insbesondere solche mit psychischen Auffälligkeiten oder wegen Brandstiftung verurteilte Gefangene.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Kriterien für den Feuerzeugentzug, zur Anzahl der Haftraumbrände und zu den Auswirkungen auf den Vollzug gestellt. Zudem wird nach Lösungen für die geäußerten Bedenken gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz erläutert, dass der Entzug von Feuerzeugen nicht pauschal erfolgt, sondern eine Einzelfallprüfung notwendig ist. Seit 2015 gab es 51 mutmaßlich vorsätzliche Haftraumbrände. Der Erlass wird als herausfordernd für die Umsetzung im Vollzugsalltag beschrieben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft wichtige Fragen zur Sicherheit in Justizvollzugsanstalten auf und beleuchtet die Herausforderungen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten äußert Bedenken, die in der politischen Diskussion Beachtung finden.