❓ Dokument 20/5451
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Impfung von Bediensteten der hessischen Landespolizei im Kontext der Corona-Pandemie thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach der Priorisierung der Polizeibeamten gemäß der Coronavirus-Impfverordnung und den damit verbundenen Herausforderungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bediensteten der hessischen Landespolizei sowie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hessen, die die unterschiedliche Zuordnung der Polizeibeamten kritisiert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Zuordnung der Polizeibeamten zu den Priorisierungsgruppen erfolgt, welche Voraussetzungen für die Einteilung in die Gruppen gelten und ob die derzeitige Priorisierung als sachgerecht erachtet wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass die Zuordnung durch das Landespolizeipräsidium erfolgt und dass etwa 84% der impfberechtigten Polizeibeschäftigten impfwillig sind. Es wird auch auf die Herausforderungen bei Einsätzen hingewiesen, bei denen geimpfte und nicht geimpfte Beamte beteiligt sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten beleuchten die Diskussion um die Impfpriorisierung innerhalb der Polizei und die damit verbundenen gesundheitlichen und organisatorischen Herausforderungen. Die GdP fordert eine einheitliche Impfung für alle Polizeibeamten, was auf politische Spannungen hinweist.