❓ Geschlechtergerechte Sprache als Bewertungskriterium an hessischen Hochschulen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als Bewertungskriterium an hessischen Hochschulen. Der Fragesteller erkundigt sich nach den Vorgaben der Hochschulen und den rechtlichen sowie wissenschaftlichen Grundlagen dieser Vorgaben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Hochschulen in Hessen, Lehrende, Studierende sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen, darunter, wie viele Hochschulen Vorgaben zur Nutzung geschlechtergerechter Sprache haben, ob diese Vorgaben eine Bewertung nach geschlechtergerechter Sprache erlauben und ob es Konflikte zwischen Studierenden und Hochschulen gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es an keiner hessischen Hochschule verbindliche Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei Prüfungsleistungen gibt. Zudem sind keine Konflikte zwischen Studierenden und Hochschulen bekannt, die sich gegen die Nutzung geschlechtergerechter Sprache als Bewertungskriterium richten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Nutzung geschlechtergerechter Sprache in der Wissenschaft von besonderer Bedeutung ist. Die Landesregierung hat keine einheitlichen Konzepte mit den Hochschulen erarbeitet und es sind keine rechtlichen Vorgaben bekannt, die die Nutzung geschlechtergerechter Sprache als Bewertungskriterium regeln.