❓ Dokument 20/5452
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als Bewertungskriterium an hessischen Hochschulen thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach den Vorgaben der Hochschulen und den rechtlichen Grundlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Hochschulen, Lehrende, Studierende und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Hochschulen mit Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache, zu rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen sowie zu Konflikten zwischen Studierenden und Hochschulen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft und Kunst zeigt, dass an keiner hessischen Hochschule verbindliche Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache bei Prüfungsleistungen existieren. Es sind keine Konflikte bekannt, und es wurde kein einheitliches Konzept erarbeitet.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um geschlechtergerechte Sprache an Hochschulen ist politisch umstritten. Während einige Hochschulen Empfehlungen aussprechen, gibt es keine verbindlichen Regelungen, was zu unterschiedlichen Auffassungen über die Notwendigkeit und Umsetzung führt.