Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

Dokument 20/5453

15. Juli 2026Dokument 20/5453 · WP 20Hessen
Moritz Promny, Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
PadletDatenschutzhessische SchulenKultusministeriumdigitale Bildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird der Einsatz des digitalen Instruments Padlet an hessischen Schulen und die damit verbundenen Datenschutzbedenken thematisiert. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat Bedenken geäußert, dass die Nutzung von Padlet nicht datenschutzkonform ist, insbesondere bei der Verwendung privater Endgeräte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen, das Kultusministerium sowie die Schulträger, die über den Einsatz von Padlet entscheiden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, wie viele Schulen Padlet nutzen, welche datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen und ob Gespräche mit den Anbietern geführt wurden. Zudem wird nach Alternativen zu Padlet gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine genauen Zahlen zur Nutzung von Padlet, weist jedoch auf die pädagogische Freiheit der Schulen hin. Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen aufgrund der US-amerikanischen Herkunft der Plattform. Gespräche mit dem Anbieter wurden nicht geführt, da die Nutzung eigenverantwortlich erfolgt. Alternativen zu Padlet sind dem Kultusministerium derzeit nicht bekannt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage zeigt die Herausforderungen im Bereich Datenschutz bei der Digitalisierung an Schulen auf. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat die Nutzung von Padlet als problematisch eingestuft, was zu einer breiten Diskussion über den Einsatz digitaler Tools im Bildungsbereich führt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5453, Wahlperiode 20, eingereicht 6. April 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.