❓ Datenschutzkonformer Einsatz von Padlet in hessischen Schulen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Einsatz des digitalen Instruments Padlet in hessischen Schulen und die datenschutzrechtlichen Bedenken, die damit verbunden sind. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat auf unzureichenden Datenschutz hingewiesen, insbesondere bei der Nutzung auf privaten Endgeräten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Schulen in Hessen, die Padlet im Unterricht verwenden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Schulen, die Padlet nutzen, den datenschutzrechtlichen Bedenken, Gesprächen mit Anbietern und Alternativen zu Padlet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass Padlet an vielen Grundschulen genutzt wird, jedoch datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, da das Unternehmen in den USA ansässig ist. Gespräche mit dem Anbieter fanden nicht statt, da Schulen eigenverantwortlich entscheiden. Alternativen sind derzeit nicht bekannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Datenschutz bei der Nutzung von Padlet nicht ausreichend gewährleistet ist. Die Landesregierung hat keine Gespräche mit dem Anbieter geführt und verweist auf die Verantwortung der Schulen. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat die Nutzung von Padlet als datenschutzwidrig eingestuft.