❓ Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen der COVID 19-Impfstoffe bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird nach Verdachtsfällen von Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gefragt. Es wird auf die europäische Datenbank für Arzneimittelnebenwirkungen verwiesen, die Berichte über Komplikationen nach Impfungen enthält.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die in Hessen leben.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob der Landesregierung Fälle bekannt sind, in denen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren mit den Impfstoffen Tozinameran oder COVID-19 Vaccine AstraZeneca geimpft wurden und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschah.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Impfungen in hessischen Impfzentren nur im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung erfolgen. Ein Fall ist bekannt, in dem eine Impfung außerhalb des Impfzentrums gerichtlich festgestellt wurde. Weitere Informationen zu Testimpfungen bei Minderjährigen liegen nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Alexandra Walter (fraktionslos) eingereicht. Es wird auf einen Fall verwiesen, in dem ein Gericht eine Impfung außerhalb der Zulassung genehmigte. Die Landesregierung nennt keine weiteren Fälle von Impfungen bei Minderjährigen.