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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Windkraftanlagen in Hessen nach Auslaufen der EEG-Förderung

7. Mai 2019Dokument 20/546 · WP 20Hessen
Lisa Gnadl, Stephan Grüger
WindkraftanlagenEEG-FörderungHessenEnergiepolitikNachhaltigkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Windkraftanlagen in Hessen, die vor dem 1. April 2000 in Betrieb genommen wurden und nach dem Auslaufen der EEG-Förderung nicht repowert werden dürfen. Es werden die Anzahl der Anlagen, deren Standorte und die geplanten Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherstellung des Weiterbetriebs erfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Betreiber der Windkraftanlagen sowie die Gemeinden in Hessen, in denen diese Anlagen stehen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Windkraftanlagen, die nicht repowert werden dürfen, den geplanten Maßnahmen der Landesregierung zur Erhaltung dieser Anlagen und den Auswirkungen einer möglichen Abschaltung auf die Stromproduktion.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass 191 Windkraftanlagen zwischen 1990 und 2000 in Betrieb genommen wurden, von denen 149 nicht repowert werden dürfen. Der Weiterbetrieb hängt von der Wirtschaftlichkeit ab. Die Abschaltung der Anlagen würde einen signifikanten Rückgang der Windstromproduktion zur Folge haben.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung gibt an, dass die Wirtschaftlichkeit der Anlagen entscheidend für deren Weiterbetrieb ist. Es wird auf die Bedeutung der Windkraft für die Stromproduktion in Hessen hingewiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/546, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Mai 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.