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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Verwendung der "geschlechtergerechten" Sprache an hessischen Universitäten

7. April 2021Dokument 20/5463 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
geschlechtergerechte SpracheUniversitätenHessenPrüfungsrechtLehrfreiheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Verwendung geschlechtergerechter Sprache an hessischen Universitäten, insbesondere die Bewertung von Prüfungsleistungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Lehrende und Studierende an hessischen Universitäten, insbesondere an der Universität Kassel und der Universität Frankfurt.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob es Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache gibt und ob diese mit dem Prüfungsrecht vereinbar sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass es derzeit an keiner hessischen Hochschule verbindliche Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache gibt. Die Universität Kassel plant ein Rechtsgutachten zur Klärung der rechtlichen Fragen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von Punktabzügen für die Nichtverwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Universität Kassel hat Schritte zur Klärung eingeleitet und die Anwendung entsprechender Hinweise vorübergehend ausgesetzt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5463, Wahlperiode 20, eingereicht 7. April 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.