❓ Dokument 20/5463
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Verwendung geschlechtergerechter Sprache an hessischen Universitäten thematisiert, insbesondere im Kontext von Prüfungsleistungen und der Bewertung von Arbeiten. Der Fragesteller verweist auf einen Vorfall an der Universität Kassel, bei dem einem Studenten Punkte abgezogen wurden, weil er das generische Maskulin verwendet hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende und Lehrende an hessischen Universitäten, insbesondere an der Universität Kassel und der Universität Frankfurt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Existenz von Vorgaben oder Empfehlungen zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Prüfungsarbeiten gestellt. Zudem wird die Vereinbarkeit solcher Vorgaben mit den Grundsätzen des Prüfungsrechts hinterfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung bestätigt, dass es derzeit an keiner hessischen Hochschule verbindliche Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache gibt. Die Universität Kassel plant, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, um rechtliche Unsicherheiten zu klären.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um geschlechtergerechte Sprache an Hochschulen ist politisch umstritten. Während einige Universitäten Empfehlungen aussprechen, gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind unklar, was zu Unsicherheiten bei der Bewertung von Prüfungsleistungen führt.