❓ Dokument 20/549
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert das Ziel der hessischen Landesregierung, 2 % der Landesfläche für Windkraftnutzung bereitzustellen. Es wird auf die aktuelle Planung in Südhessen eingegangen und die Umsetzung des Ziels in Nord- und Mittelhessen diskutiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger in Hessen, insbesondere in den Regierungsbezirken Südhessen, Nordhessen und Mittelhessen, sowie die Regionalversammlungen und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung weiterhin das Zwei-Prozent-Ziel verfolgt, wie sie die aktuelle Planung in Südhessen bewertet und welche Maßnahmen sie ergreifen wird, falls das Ziel nicht erreicht wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bekräftigt ihr Ziel, Windenergie-Vorranggebiete auf 2 % der Planungsregionen festzulegen. In Nord- und Mittelhessen wird das Ziel erreicht, während in Südhessen weniger als 2 % vorgesehen sind. Die Landesregierung plant, die Entscheidung der Regionalversammlung abzuwarten.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben ist politisch umstritten, da die Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels in Südhessen hinter den Erwartungen zurückbleibt. Die Diskussion betrifft die Balance zwischen Windkraftnutzung und regionalen Interessen, insbesondere in Ballungsräumen.