❓ "Geschlechtergerechte" Sprache in Lehrplänen für hessische Schulen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Notwendigkeit der geschlechtergerechten Sprache in den Lehrplänen für hessische Schulen thematisiert. Es wird auf die gesetzliche Grundlage verwiesen, die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zu berücksichtigen, und die aktuelle Diskussion über die Umsetzung in Schulen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in hessischen Schulen sowie Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden sechs zentrale Fragen gestellt, darunter die Sinnhaftigkeit der Aufnahme geschlechtergerechter Sprache in Lehrpläne und die Sensibilisierung für diskriminierungsarme Sprache im Unterricht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont, dass die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung maßgeblich sind und eine Verankerung von abweichenden Schreibweisen nicht geplant ist. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat empfohlen, geschlechtergerechte Schreibweisen nicht in die amtlichen Regeln aufzunehmen, um Verständlichkeit und Lesbarkeit zu gewährleisten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass geschlechtergerechte Sprache nicht das Erlernen der deutschen Sprache erschweren darf. Zudem wird auf die bestehenden Kerncurricula verwiesen, die keine geschlechtergerechten Schreibweisen vorsehen.