❓ Verlängerung der Regelstudienzeit für das Lehramt an Grundschulen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Moritz Promny thematisiert die Regelstudienzeit für das Lehramt an Grundschulen in Hessen, die derzeit bei sieben Semestern liegt. Die Fragestellung bezieht sich auf die Notwendigkeit einer Verlängerung dieser Studienzeit im Kontext der komplexer gewordenen Anforderungen an Grundschullehrkräfte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Studierenden der Lehramtsausbildung, die Grundschulen in Hessen sowie die Landesregierung, die für die Ausbildungsbedingungen verantwortlich ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt nach der Auffassung der Landesregierung zur Notwendigkeit einer Verlängerung der Regelstudienzeit für das Lehramt an Grundschulen und den Faktoren, die in diese Prüfung einfließen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage dargelegt, dass eine Verlängerung der Regelstudienzeit nicht geplant ist. Sie argumentiert, dass eine solche Verlängerung nicht automatisch zu einer Verbesserung der Ausbildung führt und dass die bestehenden Studienzeiten ausreichend sind, um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist auf die Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz, die eine Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern vorsehen. Zudem wird betont, dass die Ausbildung bereits hohe Qualität aufweist und die Attraktivität der Studienplätze in Hessen steigt.