❓ Dokument 20/5515
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Personalbedarfe und -verwendungen von Richtern und Staatsanwälten an hessischen Amts- und Landgerichten zwischen 2017 und 2020. Es werden spezifische Zahlen und Tabellen zu den Personalbedarfen und -verwendungen präsentiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Richter und Staatsanwälte in Hessen sowie die Bürger, die auf die Justiz angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Personalbedarf und -verwendung in der hessischen Justiz gestellt, um die Arbeitsbelastung der Richter und Staatsanwälte zu ermitteln.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz enthält detaillierte Tabellen zu Personalbedarf und -verwendung in den Jahren 2017 bis 2020, sowie Informationen über die Differenzen zwischen Bedarf und tatsächlicher Verwendung. Zudem wird auf ein Justizaufbauprogramm verwiesen, das zur Schaffung von Stellen in der Justiz geführt hat.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen die Herausforderungen in der hessischen Justiz auf, insbesondere die Diskrepanz zwischen Personalbedarf und -verwendung. Dies könnte politische Diskussionen über die Ressourcenausstattung der Justiz anstoßen.