❓ Arbeitsbelastung im Bereich der hessischen Justiz – Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Arbeitsbelastung im Bereich der hessischen Justiz und fragt nach dem Personalbedarf sowie der Personalverwendung von Richtern und Staatsanwälten an Amts- und Landgerichten in Hessen von 2017 bis 2020.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Richter, Staatsanwälte und die Justizbehörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Personalbedarfs- und Personalverwendungssituation in der hessischen Justiz sowie zur Differenz zwischen diesen Werten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und Zahlen zu Personalbedarf und -verwendung in den verschiedenen Gerichten bereitgestellt. Es wird auf einen Anstieg des Personalbedarfs und Maßnahmen zur Schaffung neuer Stellen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen über den Personalbedarf und die Personalverwendung in der hessischen Justiz. Die Landesregierung hat bereits ab 2014 ein Justizaufbauprogramm gestartet und in den Jahren 2017 bis 2021 über 700 Stellen geschaffen.