❓ Dokument 20/5520
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, wie viele Asylbewerber aus anderen EU-Ländern in Hessen eingereist sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylbewerber mit anerkanntem Schutzstatus aus anderen EU-Staaten sowie die hessischen Behörden, die für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der eingereisten und sich aufhaltenden Personen sowie zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Rückführung dieser Personen in das EU-Land, in dem ihnen der Status zuerkannt wurde, gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat festgestellt, dass 3.851 Ausländer mit langfristigem Aufenthaltsrecht in Hessen leben. Zudem wurden in den letzten Jahren 157 Personen im Rahmen des Drittstaatenverfahrens überstellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Asylpolitik und den Herausforderungen der Rückführung auf. Es besteht ein politischer Diskurs über die Verantwortung der EU-Staaten in der Asylfrage und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Migranten.