❓ Dokument 20/5522
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Unterstützung der Gastronomiebetriebe in Hessen während der Corona-Pandemie. Es wird auf ein Förderprogramm eingegangen, das Zuschüsse für materielle Wirtschaftsgüter bereitstellt, um die Liquidität der Betriebe zu sichern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gastronomiebetriebe in Hessen, insbesondere solche, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Höhe der beantragten und bewilligten Mittel aus dem Programm sowie zur Verteilung auf städtische und ländliche Betriebe gestellt. Zudem wird nach der Möglichkeit gefragt, das Programm auf Betriebe zu erweitern, die nur Getränke anbieten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Im Jahr 2020 wurden 1.130 Anträge auf Kleinbeihilfe gestellt, mit bewilligten Mitteln von insgesamt 952.500 €. Die Verteilung der Mittel betrug 58,3 % für Städte und 41,7 % für ländliche Gebiete. Heizgeräte für den Außenbereich werden nicht gefördert, da diese bereits durch andere Programme unterstützt werden.
⚡ Einordnung
Die Unterstützung der Gastronomie ist politisch umstritten, da die Maßnahmen gezielt auf speisengeprägte Betriebe ausgerichtet sind. Die Landesregierung sieht in der Förderung von Zeltanschaffungen eine Möglichkeit, die Außenbewirtung zu unterstützen, während Heizgeräte ausgeschlossen sind.