Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/5531

15. Juli 2026Dokument 20/5531 · WP 20Hessen
Marius Weiß
TempobegrenzungLärmschutzLandesstraße 3035SchlangenbadMotorradlärm
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf der Landesstraße 3035 in Schlangenbad thematisiert, um die Lärmbelastung durch Motorräder zu reduzieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner des Ortsteils Obergladbach in Schlangenbad sowie Verkehrsteilnehmer auf der L 3035.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, ob ein Tempolimit von 50 km/h rechtlich möglich ist, wer für die Anordnung zuständig ist und ob die Landesregierung eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung befürwortet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung stellt fest, dass der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises zuständig ist. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen ist rechtlich möglich, jedoch wird eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte auf der L 3035 ausgeschlossen. Weitere Maßnahmen zur Lärmminderung werden diskutiert.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antwort thematisieren ein wichtiges Anliegen der Anwohner bezüglich Lärmschutz. Es gibt Unterstützung für Maßnahmen zur Lärmminderung, jedoch auch rechtliche Einschränkungen, die die Umsetzung beeinflussen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5531, Wahlperiode 20, eingereicht 20. April 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.