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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Tempobegrenzung auf der Landesstraße 3035 in Schlangenbad

20. April 2021Dokument 20/5531 · WP 20Hessen
Marius Weiß
TempobegrenzungLärmschutzLandstraßeSchlangenbadMotorradlärm
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landesstraße 3035 in Schlangenbad thematisiert. Anwohner fordern eine Tempobegrenzung von 50 km/h aufgrund von Lärmbelästigungen durch Motorräder.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner des Schlangenbader Ortsteils Obergladbach sowie Verkehrsteilnehmer auf der L 3035.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob es rechtlich möglich ist, ein Tempolimit von 50 km/h einzuführen, wer dafür zuständig ist und ob die Landesregierung eine solche Beschränkung befürwortet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises für Geschwindigkeitsbeschränkungen zuständig ist. Eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte, die eine Tempobeschränkung rechtfertigen würde, sei ausgeschlossen. Zudem wird auf die Möglichkeit von Kontrollen und weiteren Maßnahmen hingewiesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung sieht keine rechtlichen Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h aufgrund der aktuellen Verkehrszahlen und Lärmmessungen. Es wird auf die Verantwortung des Landrats verwiesen und die Möglichkeit von Kontrollen durch die Polizei thematisiert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5531, Wahlperiode 20, eingereicht 20. April 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.