❓ Tempobegrenzung auf der Landesstraße 3035 in Schlangenbad
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landesstraße 3035 in Schlangenbad thematisiert. Anwohner fordern eine Tempobegrenzung von 50 km/h aufgrund von Lärmbelästigungen durch Motorräder.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner des Schlangenbader Ortsteils Obergladbach sowie Verkehrsteilnehmer auf der L 3035.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob es rechtlich möglich ist, ein Tempolimit von 50 km/h einzuführen, wer dafür zuständig ist und ob die Landesregierung eine solche Beschränkung befürwortet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises für Geschwindigkeitsbeschränkungen zuständig ist. Eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte, die eine Tempobeschränkung rechtfertigen würde, sei ausgeschlossen. Zudem wird auf die Möglichkeit von Kontrollen und weiteren Maßnahmen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung sieht keine rechtlichen Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h aufgrund der aktuellen Verkehrszahlen und Lärmmessungen. Es wird auf die Verantwortung des Landrats verwiesen und die Möglichkeit von Kontrollen durch die Polizei thematisiert.