❓ Dokument 20/5531
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf der Landesstraße 3035 in Schlangenbad thematisiert, um die Lärmbelastung durch Motorräder zu reduzieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner des Ortsteils Obergladbach in Schlangenbad sowie Verkehrsteilnehmer auf der L 3035.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob ein Tempolimit von 50 km/h rechtlich möglich ist, wer für die Anordnung zuständig ist und ob die Landesregierung eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung befürwortet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung stellt fest, dass der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises zuständig ist. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen ist rechtlich möglich, jedoch wird eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte auf der L 3035 ausgeschlossen. Weitere Maßnahmen zur Lärmminderung werden diskutiert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort thematisieren ein wichtiges Anliegen der Anwohner bezüglich Lärmschutz. Es gibt Unterstützung für Maßnahmen zur Lärmminderung, jedoch auch rechtliche Einschränkungen, die die Umsetzung beeinflussen.