❓ Überprüfung auf frühere Tätigkeit bei der Stasi von Bediensteten in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Möglichkeit der Überprüfung von Bediensteten in Hessen auf eine frühere Tätigkeit bei der Stasi. Die Fragesteller beziehen sich auf das Stasiunterlagengesetz und die damit verbundenen Regelungen zur Einsichtnahme in Unterlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bedienstete des Landes Hessen sowie Mitarbeiter in kommunalen Selbstverwaltungen und bei Landtagsabgeordneten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob Überprüfungen von Bediensteten hinsichtlich einer Stasi-Tätigkeit durchgeführt wurden und wie diese in Zukunft gehandhabt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Überprüfungen von Bediensteten auf Stasi-Tätigkeiten stattgefunden haben. Es wird erläutert, dass Sicherheitsüberprüfungen im Einzelfall bei begründetem Anlass erfolgen und keine statistische Erfassung von Personen mit Stasi-Vergangenheit vorliegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD stellen fest, dass es Überprüfungen gegeben hat und die Landesregierung gibt an, dass im Einzelfall Anfragen bei tatsächlichen Anhaltspunkten gestellt werden. Es wird auf das Hessische Sicherheitsüberprüfungsgesetz verwiesen.