❓ Bestellung der Rotwildsachverständigen im Hochtaunuskreis
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Bestellung von Rotwildsachverständigen im Hochtaunuskreis thematisiert. Es wird auf die Rolle der Oberen Jagdbehörde und die Kriterien für die Bestellung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Jägerschaft im Hochtaunuskreis, die Untere und Obere Jagdbehörde sowie die Rotwildsachverständigen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Kriterien für die Bestellung der Sachverständigen, dem Verfahren der Auswahl und den Gründen für die Nichtverlängerung von Bestellungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Untere Jagdbehörde nun für die Bestellung zuständig ist und dass die Kriterien in der Vergangenheit in Abstimmung mit den unteren Jagdbehörden angewendet wurden. Die Nichtverlängerung der Bestellung erfolgt automatisch nach vier Jahren ohne weitere Begründung.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Oberen Jagdbehörde nicht ausreichend in die Entscheidungen einbezogen wurde. Die Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hebt hervor, dass die neue Erlasslage die Zuständigkeiten geändert hat.