❓ Lehr- und Studienbetrieb an hessischen Hochschulen und Universitäten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes auf den Lehr- und Studienbetrieb an hessischen Hochschulen und Universitäten, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen für Präsenzunterricht und die Ausbildung von Medizinern während der COVID-19-Pandemie.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende, Lehrende und Hochschulen in Hessen, insbesondere im Bereich der medizinischen Ausbildung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Bewertung der Landesregierung zu den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, der Sicherstellung der medizinischen Ausbildung und der Kritik der Hochschulrektorenkonferenz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt die Kritik an den Regelungen als nachvollziehbar an und verweist auf die Auslegung des Gesetzestextes. Es wird betont, dass die Hochschulen sichere Bedingungen für die Präsenzlehre erarbeitet haben und die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes entsprechend umgesetzt werden.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Auslegung des Infektionsschutzgesetzes vorgenommen, um die Durchführung von Präsenzveranstaltungen unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Die Kritik der Hochschulrektorenkonferenz wird als nachvollziehbar bezeichnet. Es liegen keine spezifischen Zahlen zu Corona-Infektionen an Hochschulen vor, die Landesregierung plant jedoch, diese zu erheben.